Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist eine Aufgabe des Arbeitgebers, gesetzlich festgelegt durch § 84 SGB IX. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin zu überwinden, weiterer Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Wir begleiten Sie dabei, die Betriebliche Eingliederung als Managementsystem aufzubauen und damit die erforderliche Transparenz für alle Akteure zu gewährleisten. Da es dem Mitarbeiter/der Mitarbeiterin oft nicht zuzumuten ist, seine/ihre Erkrankungsdetails vor Vorgesetzten oder Kollegen auszubreiten, wird der Betriebsarzt zugezogen. Wir veranschaulichen die Folgen der Erkrankung für die Arbeit und den Arbeitsplatz in den BEM-Gesprächen, ohne auf die Diagnosen oder medizinische Details eingehen zu müssen. Außerdem nennen wir Ihnen die richtigen Ansprechpartner für ReHa-Maßnahmen und führen Sie durch den “Dschungel der Reha-Träger”.