Es ist selbstverständlich, dass wir die Anforderungen der DGUV V 2 umsetzen. Unsere Leistungen setzen sich dabei aus der Grundbetreuung mit den vorgegebenen Einsatzzeiten und der betriebsspezifischen Betreuung zusammen. Die Leistungen der betriebsspezifischen Betreuung vereinbaren wir mit Ihnen gesondert, angepasst an Ihre Wünsche und Bedürfnisse. Im Rahmen der Grundbetreuung führen wir regelmäßige Begehungen durch und beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort genauso wie die Unternehmensvertreter im Rahmen der Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen. Bei den Beratungen reicht das Spektrum von Themen der Arbeitsplatzergonomie über die Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung oder Aufstellung der Rettungskette im Betrieb oder Hilfestellung bei der Gefährdungsbeurteilung bis zu Fragen der geeigneten Schichtmodelle oder der Arbeitspsychologie.