Im BAZ führen wir die üblichen Eignungsuntersuchungen durch , die durch Gesetze und Verordnungen gefordert werden,. Beispiele sind Untersuchungen nach Jugendarbeitsschutzgesetz, Röntgenverordnung oder Fahrerlaubnisverordnung. Hinzu kommen noch die Eignungsuntersuchungen, die der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung, z.B. auf Grund einer Fremdgefährdung von anderen Personen, ermittelt. Ein typisches Beispiel hierfür sind Untersuchungen von Staplerfahrern oder Untersuchungen wegen Absturzgefährdung. Ein wesentlicher Unterschied zwischen Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen ist, dass der Arbeitgeber bei Eignungsuntersuchungen eine Beurteilung der Tauglichkeit erhält.