Die Rechtsgrundlage der Vorsorgen sind das Arbeitsschutzgesetz und die Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge. Die Kenntnis der Arbeitsplätze ermöglicht uns, Sie zu beraten, welche Vorsorgen in Ihrem Betrieb sinnvoll und vorgeschrieben sind. Seit der Änderung der Verordnung zum 31.10.2013 hat sich ein Paradigmenwechsel ergeben. Der Schwerpunkt der Arbeitsmedizinischen Vorsorgen liegt jetzt eindeutig auf der Beratung der Mitarbeiter/innen zu den Gefährdungen am Arbeitsplatz mit besonderer Berücksichtigung der individuellen Risiken. Auch hierfür ist eine Kenntnis der Arbeitsplätze unerlässlich. Für die Durchführung der Vorsorgen ist das BAZ mit modernen Hör- und Sehtestgeräten, mit einem Lungenfunktionstestgerät, einem EKG und einem Ergometriearbeitsplatz ausgestattet. Soweit es die räumlichen Gegebenheiten erlauben, können wir die Vorsorgen auch bei Ihnen im Betrieb durchführen.