Die ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge hat das Ziel, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren frühzeitig zu verhindern und die Gesundheit der Beschäftigten aktiv zu fördern. Sie bezieht sämtliche Arbeitsbedingungen sowie individuelle Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit ein, um Mitarbeitende umfassend und bedarfsgerecht beraten zu können.
Gemäß AMR 3.3 sollen im Rahmen der Vorsorge alle bestehenden Gefährdungen der Mitarbeitenden berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollen auch frühere Beschäftigungsverhältnisse in die Beurteilung einfließen. Es wird empfohlen, allen Beschäftigten einen einfachen, niedrigschwelligen Zugang zu arbeitsmedizinischen Sprechstunden zu bieten und die Auswertung der Vorsorgeergebnisse weiter zu optimieren.
Dieser präventive Ansatz verfolgt das Ziel, Gesundheitsförderung fest in den Arbeitsalltag zu integrieren – also in jene Umgebungen, in denen Menschen einen großen Teil ihrer Zeit verbringen und die einen maßgeblichen Einfluss auf ihr Wohlbefinden haben.

