Leistungen

Ganz­heit­li­cher Ansatz in der Arbeits­me­di­zin nach AMR 3.3

Icon zeigt eine Waage mit einer Uhr auf der einen Seite und einem Haus mit Baum auf der anderen.

Die ganz­heit­li­che arbeits­medizinische Vor­sor­ge hat das Ziel, arbeits­be­ding­te Gesund­heits­ge­fah­ren früh­zei­tig zu ver­hin­dern und die Gesund­heit der Beschäf­tig­ten aktiv zu för­dern. Sie bezieht sämt­li­che Arbeits­be­din­gun­gen sowie indi­vi­du­el­le Wech­sel­wir­kun­gen zwi­schen Arbeit und Gesund­heit ein, um Mit­ar­bei­ten­de umfas­send und bedarfs­ge­recht bera­ten zu kön­nen. 

Gemäß AMR 3.3 sol­len im Rah­men der Vor­sor­ge alle bestehen­den Gefähr­dun­gen der Mit­ar­bei­ten­den berück­sich­tigt wer­den. Dar­über hin­aus sol­len auch frü­he­re Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se in die Beur­tei­lung ein­flie­ßen. Es wird emp­foh­len, allen Beschäf­tig­ten einen ein­fa­chen, nied­rig­schwel­li­gen Zugang zu arbeits­me­di­zi­ni­schen Sprech­stun­den zu bie­ten und die Aus­wer­tung der Vor­sor­ge­er­geb­nis­se wei­ter zu opti­mie­ren. 

Die­ser prä­ven­ti­ve Ansatz ver­folgt das Ziel, Gesund­heits­för­de­rung fest in den Arbeits­all­tag zu inte­grie­ren – also in jene Umge­bun­gen, in denen Men­schen einen gro­ßen Teil ihrer Zeit ver­brin­gen und die einen maß­geb­li­chen Ein­fluss auf ihr Wohl­be­fin­den haben.