Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung gemäß DGUV V2 und berücksichtigt die spezifischen Gefährdungen in Ihrem Betrieb angemessen.
Basierend auf Ihrer Gefährdungsbeurteilung ergeben sich in der Regel notwendige und sinnvolle Leistungen der betriebsspezifischen Betreuung durch einen Betriebsarzt. Jedes Unternehmen hat neben der Grundbetreuung einen Mindestbedarf an jährlicher betriebsspezifischer Betreuung, der je nach den Gegebenheiten im Unternehmen variiert.
Zur betriebsspezifischen Betreuung durch einen Betriebsarzt gehört unter anderem:
- die arbeitsmedizinische Vorsorge, Eignungsprüfungen (z.B. bei Fahr‑, Steuer- und Überwachungstätigkeiten); individuelle Beratungen, Beratungen individuell zur Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz
- Wiedereingliederungsmanagement (BEM)
- Weiterentwicklung des Gesundheitsmanagements
- Unterstützung bei der Umsetzung neuer Vorschriften oder Erkenntnisse
- Unterstützung bei der Gesundheitsförderung (BGF) (z.B. durch Unterstützung bei Gesundheitsaktionen/ Gesundheitstagen im Unternehmen)
- Stellungnahmen

