Die Aufgaben von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten im Rahmen der Grundbetreuung umfassen die grundlegenden Anforderungen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die DGUV V2 regelt den Umfang und die entsprechenden Betreuungsleistungen in der Grundbetreuung, die unabhängig von den speziellen Gegebenheiten eines Unternehmens stets verpflichtend zu erbringen sind.
Zur Grundbetreuung gehören die Leistungen von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit, die die Basisaufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes umfassen. Dazu zählen Betreuungsleistungen laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die unabhängig von betriebsspezifischen Erfordernissen immer zu erbringen sind. Betriebsärzte beraten Unternehmen und Betriebe zu Fragen des Arbeitsschutzes, der Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen und zu Maßnahmen der Gesundheitsprävention der Beschäftigten.
In der DGUV-Vorschrift 2 („Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) sind der Betreuungsumfang und die Einsatzzeiten geregelt. Außerdem sind hier umfassend die Inhalte der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung aufgeführt.
Der Umfang der Grundbetreuung (für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen) wird durch das Gefährdungsausmaß des Unternehmens / Betriebs bestimmt. Jedes Unternehmen und jeder Betrieb ist hierzu einem sog. WZ-Schlüssel zugeordnet (WZ = Wirtschaftszweigschlüssel). Die Betreuungszeit in der Grundbetreuung variiert abhängig vom WZ-Schlüssel zwischen 0,5 und 2,5 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr. Hiervon erhält der Betriebsarzt einen Anteil von 20 – 30 % für die arbeitsmedizinische Grundbetreuung in gegenseitiger Abstimmung mit dem Unternehmen.
Zur Grundbetreuung durch einen Betriebsarzt gehören unter anderem:
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung: Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Ableiten von Maßnahmen
- Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung: Einflussnahme auf das individuelle Gesundheitsverhalten der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz, z.B. Optimierung von Bewegungsabläufen und rückenschonendem Tragen
- Untersuchung von Unfällen, Dokumentation
- Mitwirkung bei betrieblichen Besprechungen
- Selbstorganisation

