BAZ
Information für Arbeitnehmende
Ein Betriebsarzt ist ein auf Arbeitsmedizin spezialisierter Facharzt, der für die gesundheitliche Betreuung der Beschäftigten verantwortlich ist. Sein Schwerpunkt liegt auf der Prävention, Früherkennung und Beurteilung arbeitsbedingter Erkrankungen sowie auf der Unfallverhütung.
Zu seinen zentralen Aufgaben zählen die Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Mitwirkung bei der Bewertung von Arbeitsbedingungen sowie die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Der Betriebsarzt nimmt damit eine zentrale Rolle im betrieblichen Gesundheitsmanagement und in der Arbeitssicherheit ein.
Zentrale Aufgaben eines Betriebsarztes
Beratung
Unterstützung von Arbeitgebern und Beschäftigten in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes.
Arbeitsplatzbetreuung
Mitwirkung bei der Analyse von Arbeitsbedingungen, der Erkennung gesundheitlicher Risiken und der Einhaltung gesetzlicher Arbeitsschutzvorgaben.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Durchführung von Untersuchungen zur Überwachung des Gesundheitszustands der Beschäftigten und zur frühzeitigen Erkennung arbeitsbedingter Belastungen.
Prävention
Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit und zur Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz.
Weitere Informationen für Ihren Besuch bei einem Betriebsarzt
Ablauf der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Zu Beginn einer arbeitsmedizinischen Untersuchung steht – wie bei jeder medizinischen Untersuchung – die Anamnese. Dabei werden bestehende Vorerkrankungen sowie aktuelle Beschwerden oder Befunde erhoben. Besonderes Augenmerk legen Betriebsärzte hierbei auf gesundheitliche Beschwerden oder Erkrankungen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz stehen.
Welche arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen für Sie erforderlich und sinnvoll sind, richtet sich nach den spezifischen Gefährdungen an Ihrem Arbeitsplatz. Grundlage hierfür ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Neben der körperlichen Untersuchung können – je nach Tätigkeit – weitere spezielle Untersuchungen durchgeführt werden. Dazu zählen beispielsweise Untersuchungen der Augen (u. a. Sehtest für Sehschärfe und Gesichtsfeld) oder des Gehörs (Hörtest), ein EKG, eine Lungenfunktionsprüfung oder Laboranalysen von Blut und Urin.
Was soll ich zum Vorsorgetermin mitbringen?
- aktuelle Sehhilfe(n) wie Brillen oder Kontaktlinsen, super wäre ein Brillenpass
- Sie sollten wissen, welche Medikamente sie regelmäßig einnehmen.
- Impfausweis
- Befunde oder Arztbriefe von Krankenhäusern oder Reha
Bitte erscheinen sie pünktlich zum vereinbarten Termin. Sollten Sie verhindert sein, geben Sie uns bitte Bescheid.
Vorsorgebescheinigung
Nach Abschluss der Vorsorge erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihre Teilnahme. Diese enthält Angaben zu den durchgeführten Untersuchungen, zum Zeitpunkt der nächsten vorgesehenen Vorsorge sowie gegebenenfalls individuelle Empfehlungen zum Schutz Ihrer Gesundheit.
Bitte bewahren Sie diese Bescheinigung sorgfältig auf.
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers und gleichbleibender Tätigkeit dient die Bescheinigung als Nachweis der bereits durchgeführten Vorsorge. Besonders wichtig wird sie im Falle einer arbeitsbedingten Erkrankung, da die gesammelten Vorsorgebescheinigungen von der Berufsgenossenschaft zur Prüfung und Bearbeitung möglicher Ansprüche benötigt werden.
Was erfährt und welche Informationen erhält der Arbeitgeber?
Der Betriebsarzt ist – wie jeder andere Arzt auch – zur ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet. Diese gilt für sämtliche erhobenen Befunde sowie für alle Inhalte der Gespräche im Rahmen der Vorsorge. Untersuchungsergebnisse oder persönliche Angaben werden nicht an den Arbeitgeber weitergegeben.
Der Arbeitgeber erhält lediglich eine Bescheinigung gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Diese bestätigt die Teilnahme an der Vorsorge und enthält Angaben zu den durchgeführten Untersuchungen / Vorsorgeanlässen sowie zum Zeitpunkt der nächsten Vorsorge.
